Dienstleistung / Auftrag Mietkoch:
- Der Mietkoch Andreas Schneider wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklich, schriftlich oder per Email erteilten Auftrags als freier Mitarbeiter tätig.
- Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht gegründet.
- Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung trägt der Auftragnehmer selbst Sorge.
- Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
- Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider ist in seiner Ausübung und Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
- Der Mietkoch und Catering-Service ist in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber frei.
- Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausschlaggebend.
- Maßgebend für den Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.
Vertragsabschluss:
- Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich.
- Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Mietkoch Andreas Schneider zustande.
Vergütung Mietkoch Service:
- Der Mietkoch Andreas Schneider erhält für seine tatsächlich erbrachten Tätigkeiten ein Honorar (als Koch, Souchef oder Küchenchef).
- Das angebotene Honorar versteht sich ausschließlich Netto zzgl. 19 % MwSt.
- Das Honorar für den Mietkoch-Service ist frei bleibend und unverbindlich.
- Die tatsächliche Leistung wird mittels eines Nachweises dokumentiert, der von beiden Parteien unterschrieben wird, damit er seine Gültigkeit erhält.
- Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen der Auftragnehmers abgegolten.
- Eine Mindestarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag.
Fahrtkosten, Reisekosten und Unterkunft:
- Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
- Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, werden für den gefahrenen Kilometer 0,80 Euro/ Cent veranschlagt.
Zahlungsarten:
- Die vereinbarte Vergütung ist nach der Beendigung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen von 7 Tagen zu begleichen.
- Der Rechnungsbegleich hat mittels Überweisung auf das von Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider angegebene Geschäftsbankkonto zu erfolgen.
- Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung des Auftraggebers seine Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung
einzustellen.