AGB Mietkoch

Dienstleistung / Auftrag Mietkoch:

  • Der Mietkoch Andreas Schneider wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklich, schriftlich oder per Email erteilten Auftrags als freier Mitarbeiter tätig.
  • Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht gegründet.
  • Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung trägt der Auftragnehmer selbst Sorge.
  • Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
  • Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider ist in seiner Ausübung und Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
  • Der Mietkoch und Catering-Service ist in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber frei.
  • Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausschlaggebend.
  • Maßgebend für den Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.

Vertragsabschluss:

  • Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich.
  • Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Mietkoch Andreas Schneider zustande.

Vergütung Mietkoch Service:

  • Der Mietkoch Andreas Schneider erhält für seine tatsächlich erbrachten Tätigkeiten ein Honorar (als Koch, Souchef oder Küchenchef).
  • Das angebotene Honorar versteht sich ausschließlich Netto zzgl. 19 % MwSt.
  • Das Honorar für den Mietkoch-Service ist frei bleibend und unverbindlich.
  • Die tatsächliche Leistung wird mittels eines Nachweises dokumentiert, der von beiden Parteien unterschrieben wird, damit er seine Gültigkeit erhält.
  • Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen der Auftragnehmers abgegolten.
  • Eine Mindestarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag.

Fahrtkosten, Reisekosten und Unterkunft:

  • Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
  • Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, werden für den gefahrenen Kilometer 0,80 Euro/ Cent veranschlagt.

Zahlungsarten:

  • Die vereinbarte Vergütung ist nach der Beendigung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen von 7 Tagen zu begleichen.
  • Der Rechnungsbegleich hat mittels Überweisung auf das von Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider angegebene Geschäftsbankkonto zu erfolgen.
  • Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung des Auftraggebers seine Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Stornierung / Stornierungskosten:

  • Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge sind Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens zu leisten.
  • Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen fällig.
  • Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jedem Fall schriftlich 48 Std. vor Beginn der Leistung  zu erfolgen.
  • Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs - bzw. Zustellungsdatum bei Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider.

Höhere Gewalt:

  • Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit behält sich der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider vor, an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen.
  • Für eine Schadensersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider nicht auf.

Anzeige von Beanstandungen:

  • Beanstandungen oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden.
  • Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.

Verschwiegenheitsklausel:

  • Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Haftung:

  • Der Mietkoch und Catering-Service von Herrn Andreas Schneider haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei eventuell entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, die nicht Personenschäden sind, nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.